Eine nationale Bestimmung, aufgrund derer bei Versterben eines Ehegatten der Anspruch auf Zugewinnausgleich durch pauschale Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten abgegolten wird, fällt in den Anwendungsbereich des Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.

EuGH, Urteil vom 1. März 2018 – C-558/16

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