Gerade bei Fällen wie diesem, in dem nämlich mindestens 30 % der Gesamtnutzungsdauer als fiktive Restnutzungsdauer ansetzen sind, also bei alten Gebäuden, halte ich eine unterstellte Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren für zu hoch angesetzt. Dies gilt insbesondere deshalb, weil alte Einfamilienhäuser ganz überwiegend noch mit Gas oder Öl beheizt werden und sich diese Heizungsarten durch ein Umdenken in der Politik und Gesellschaft als ein Manko darstellen; die Ansprüche haben sich hier wegen der angestrebten CO 2 Neutralität geändert.

Eine energetische Sanierung und ein Umrüsten auf andere Energiequellen, wie Wärmepumpen, wird teilweise z.B. bei Reiheneinfamilienhäusern baulich überhaupt nicht möglich, zumindest aber vielfach einfach unwirtschaftlich und nicht bezahlbar sein.

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