Die Nennung lebzeitig verschenkter Vermögensgegenstände unter den Nachlassaktiva eines notariellen Nachlassverzeichnisses ist nicht geeignet, den Auskunftsanspruch nach den §§ 2314 Abs. 1 zu erfüllen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2008 – I-7 W 100/07

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