Ende März hat der Richterwahlausschuss für vier Bundesgerichte insgesamt 18 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt. Für den BGH sind fünf Richterinnen und vier Richter, für den BFH drei Richterinnen und zwei Richter, für das BVerwG zwei Richterinnen und für das BAG eine Richterin und ein Richter gewählt worden. Die neuen Bundesrichterinnen und -richter sind:

BGH: Susan Herold, Dr. Matthias Katzenstein, Christian Kunnes, Sandra Marks, Dr. Renata von Pückler, Dr. Daniela Recknagel, Dr. Felix Schmidt, Michaela Welnhofer-Zeitler und Dr. Georg Zimmermann.

BFH: Dr. Sina Baldauf, Petra Barche, Dr. Harald Brandl, Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt und Dr. Sandy Schüler-Täsch.

BVerwG: Dr. Sina Stamm und Dr. Ariane Wiedmann.

BAG: Dr. Christoph Betz und Dr. Sandra Wullenkord.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

[Quelle: BMJ]

 

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Die frühere ZAP-Fächerstruktur (F. 1 bis F. 26, Fach/Seite) ist beginnend mit Heft 1/2023 entfallen. Die ZAP wird neu als Jahrgangszeitschrift geführt und die Loseblattstruktur und die Ein- und Aussortierhinweise nebst Print-Jahresverzeichnis entfallen ebenfalls künftig. Auf der Umschlaginnenseite/U2 und in der Kopfzeile auf den Heftseiten werden nun die jeweiligen Fach-Rubriken (z.B. „Anwaltsrecht” oder „Familienrecht”) aufgeführt.

Künftig werden Sie, liebe Leser und Leserinnen, auf ein neues Jahresstichwortverzeichnis zurückgreifen können. Mit einer bestellbaren ZAP-Einbanddecke kann der künftige ZAP-Jahrgang 2023 sodann als Jahresausgabe gebunden werden.

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[ZAP Redaktion]

 

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  • „Die neue anwaltliche Fortbildungspflicht gem. § 43f BRAO – Handlungsbedarf für die Anwaltschaft!” mit je 4 Modulen am 3.5., 10.5., 17.5. und 24.5.2023 mit unseren beiden Experten Dr. Christian Deckenbrock und RA Dr. Joachim Holthausen (nicht nur für neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – zur Aktualisierung berufsrechtlicher Kenntnisse für jede/n Anwalt/Anwältin empfohlen).

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