Die Bundesregierung reagiert mit einem Gesetzentwurf darauf, dass sich immer mehr Menschen aufgrund eines Gerichtsentscheids in der geschlossenen Psychiatrie befinden und dieser Maßregelvollzug immer länger dauert. Auch die öffentliche Diskussion um "aktuelle Einzelfälle" habe, so schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf, Anlass gegeben, darüber nachzudenken, wie unverhältnismäßige, insbesondere unverhältnismäßig lange Unterbringungen besser vermieden werden können (BT-Drucks 18/7244). Im Vorfeld der Entstehung des Gesetzentwurfs hatte der Fall des ebenfalls im Maßregelvollzug untergebrachten Gustl Mollath für erhebliches öffentliches Aufsehen gesorgt.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Anforderungsvoraussetzungen des Strafrechts für eine Unterbringung in der Psychiatrie konkretisiert werden. Die Anordnungen sollen sich stärker auf gravierende Fälle beschränken. Eine Unterbringung über mehr als sechs Jahre soll nur noch zulässig sein, wenn andernfalls Taten mit einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer drohen. Die Gefahr rein wirtschaftlicher Schäden soll künftig nicht mehr ausreichen.

Weiterhin will die Bundesregierung die prozessualen Sicherungen zur Vermeidung unverhältnismäßig langer Unterbringungen ausbauen. Häufiger als bisher soll überprüft werden, ob eine Fortdauer des Maßregelvollzugs angebracht ist. Die Anforderungen an Gutachter sollen erhöht und es soll nicht mehr zweimal hintereinander derselbe Gutachter eingesetzt werden. Präziser gefasst werden soll zudem eine bisher von den Gerichten unterschiedlich ausgelegte Bestimmung zur Einweisung in eine Entziehungsanstalt.

Die Bundesregierung verweist in der Begründung des Gesetzentwurfs darauf, dass die Zahl der Personen, die aufgrund von Gerichtsbeschlüssen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, bezogen auf das frühere Bundesgebiet von 2.489 im Jahr 1990 auf 6.569 im Jahr 2010 gestiegen ist, im gesamten Bundesgebiet auf 7.752. Die Verweildauer in der Unterbringung sei zwischen 2008 und 2012 von 6,2 Jahren auf knapp acht Jahre gestiegen, ohne dass es konkrete Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gebe.

[Quelle: Bundestag]

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