Inlineskates erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Das LG Landshut musste entscheiden, ob bei deren Nutzung im alkoholisierten Zustand eine Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB vorliegen kann (DAR 2016, 473 m. Anm. König 537 = StRR 6/2016, 22 = VRR 5/2016, 13 [jew. Burhoff]). Das LG hat das Merkmal "Fahrzeug" unter Hinweis auf § 24 Abs. 1 S. 1 StVO verneint.

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