Noch immer Wellen schlägt die Entscheidung des VGH Mannheim aus dem Jahr 2014, wonach die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss für ein Wiedererteilungsverfahren die Notwendigkeit der Anordnung einer MPU auslösen soll, selbst wenn die BAK zur Tatzeit unter 1,6 ‰ – hier: 1,20 ‰ – lag (NJW 2014, 1833 = NZV 2014, 541 = DAR 2014, 416 mit abl. Besprechung Mahlberg DAR 2014, 419 = zfs 2014, 235 m. Anm. Haus 479 = StRR 2015, 70 [Pießkalla]).

 

Hinweis:

Hierzu die Übersicht bei Rebler DAR 2016, 486 sowie Dronkovic/Kalus DAR 2016, 191; zfs 2016, 184. Zur Auswirkung auf die verkehrspsychologische Diagnostik und Therapie näher Ehret NZV 2016, 405.

Bei einer Alkoholabhängigkeit ist es für die Annahme fehlender Fahreignung ohne Belang, ob die Vorfälle im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr geschehen sind (BVerwG DAR 2016, 216).

 

Hinweis:

Zu den Auswirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol auf andere Berechtigungen Scheidler DAR 2016, 417.

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