Ob empfohlene Schutzimpfungen in den Katalog der Alltagssorge des Elternteils fallen, bei dem sich das Kind aufhält, ist umstritten (bejahend OLG Frankfurt FamRZ 2011, 47; a.A. KG FamRZ 2006, 142). Das OLG Jena (MDR 2016, 655) und das OLG Frankfurt (FamRZ 2016, 834) sind der Auffassung, dass die Alltagssorge nicht die Befugnis umfasst, über die Vornahme oder Nichtvornahme von Schutzimpfungen eines minderjährigen Kindes autonom zu entscheiden, da es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1628 S. 1 BGB handele, deren Entscheidung das Familiengericht bei Dissens der Kindeseltern einem Elternteil übertragen kann. Auch wenn die Gefahren für die Gesundheit statistisch betrachtet gering seien, könnten sie nicht völlig ausgeschlossen werden.

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