(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.5.2022 – IV – 2 RBs 78/22) • Ein per beA gestellter Entbindungsantrag, der 35 Minuten vor dem Hauptverhandlungstermin ohne Hinweis auf die Eilbedürftigkeit eingeht, ist nicht rechtzeitig gestellt.
ZAP EN-Nr. 454/2022
ZAP F. 1, S. 718–718
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