Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kürzlich bekanntgab, betrug die Zahl der nach dem EuRAG in Deutschland zugelassenen ausländischen Rechtsanwälte zum 1.1.2018 rund 660 Berufsträger. Die Zahl der nach § 206 BRAO zugelassenen, den Rechtsanwälten vergleichbaren Berufsausübenden betrug zu diesem Stichtag 331. Insgesamt sind somit bundesweit 990 Rechtsanwälte unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates in Deutschland niedergelassen.

Wie die Statistik auch ausweist, hat sich die Zahl der nach dem EuRAG zugelassenen Anwälte in den letzten 20 Jahren versiebenfacht; die Zahl der Berufsträger nach § 206 BRAO ist in diesem Zeitraum sogar fast um das Neunfache gestiegen. Was die Tätigkeitsorte angeht, zeigt sich, dass die ausländischen Kollegen keineswegs gleichmäßig über die Bundesrepublik verteilt tätig sind, sondern sich auf wenige große Städte konzentrieren. So sind bei ihnen Frankfurt/M., München und Berlin mit Abstand die beliebtesten Standorte. Allein in Frankfurt/M. sind 155 Anwälte nach EuRAG und 96 Kollegen nach § 206 BRAO zugelassen; dies ist mehr als ein Viertel aller in Deutschland zugelassenen ausländischen Rechtsanwälte. Mit größerem Abstand zu den drei vorgenannten Städten folgen Düsseldorf, Hamburg, Köln und Stuttgart. Die übrigen Kammerbezirke weisen lediglich wenige Zulassungen ausländischer Anwälte auf, meist nur jeweils eine einstellige Anzahl. Besonders wenig attraktiv aus Sicht der ausländischen Kollegen scheinen die Kammerbezirke Sachsen-Anhalt und Thüringen zu sein: Hier ist kein einziger von ihnen zugelassen.

[Quelle: BRAK]

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