In der Diskussion um die geplante Vorratsdatenspeicherung hat sich nun auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu Wort gemeldet. Er weist den vorliegenden Gesetzesentwurf (dazu ZAP Anwaltsmagazin 8/2015, S. 396) scharf zurück. Der Entwurf greift laut Arbeitskreis tief in die Grundrechte ein und verstößt zudem gegen die Urteile des BVerfG und des EuGH. Denn nach wie vor handele es sich um eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern, Verbänden und Initiativen, die sich für mehr Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung engagieren.

Der Gesetzentwurf fordert die Speicherung sämtlicher Standorte der Kommunikationsteilnehmer für vier Wochen, der Metadaten zu Telefongesprächen, SMS-Nachrichten, Messenger-Nachrichten und der IP-Adressen aller Internet-Zugriffe für zehn Wochen. Dabei ist nach Auffassung des Arbeitskreises sehr unklar geregelt, wann diese Daten verwendet werden dürfen. Dies mache es Strafverfolgungsbehörden einfach, auf diese Daten zuzugreifen. Damit könne auch gegen Filesharer und Trickbetrüger auf eBay vorgegangen werden. Ein tiefer Eingriff in die Grundrechte für die Verfolgung derart vergleichsweise geringer Delikte sei aber mit dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, so der Arbeitskreis.

Auch der Deutsche Anwaltverein hat das Gesetzesvorhaben kürzlich noch einmal scharf kritisiert. Ebenso wie schon BRAK-Präsident Filges (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 10/2015, S. 505) bezweifelt der DAV, dass Berufsgeheimnisträger in der praktischen Umsetzung des Gesetzes ausreichend geschützt werden können. Zudem macht der Verein auf die Gefahr aufmerksam, dass der Straftatbestand der "Datenhehlerei" künftig auch Pressevertreter in ihrer alltäglichen Arbeit treffen kann: Sollten Journalisten Daten aus Behörden, Wirtschaftsunternehmen oder von anderen Personen bekommen und einsehen, würden sie sich grundsätzlich strafbar machen.

[Quellen: AK Vorrat/DAV]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge