Eine befristete große Witwen-/Witwerrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit beginnt frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung. Lag beim Hinterbliebenen eine Erwerbsminderung z. B. bereits zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten vor und ist diese sogar schon vor über 7 Kalendermonaten vorher eingetreten, beginnt die Rente vom Todestag oder Folgemonat des Todestages.

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