Beschlussklagen, also insbesondere Anfechtungsklagen, sind gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten; der Verwalter hat keine Klagebefugnis mehr. | § 44 WEG n. F. | Beschlussklagen |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen