§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2010 beträgt 31 144 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2012 beträgt 32 446 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
§ 2 Bezugsgröße in der Sozialversicherung
(1) Die Bezugsgröße im Sinne des § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Jahr 2012 jährlich 31 500 Euro und monatlich 2 625 Euro.
(2) Die Bezugsgröße (Ost) im Sinne des § 18 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Jahr 2012 jährlich 26 880 Euro und monatlich 2 240 Euro.
§ 3 Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
(1) 1Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen im Jahr 2012
1. |
in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 67 200 Euro und monatlich 5 600 Euro, |
2. |
in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 82 800 Euro und monatlich 6 900 Euro. |
2Die Anlage 2 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum "1. 1. 2012 – 31. 12. 2012" um die Jahresbeträge ergänzt.
(2) 1Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen im Jahr 2012
1. |
in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 57 600 Euro und monatlich 4 800 Euro, |
2. |
in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 70 800 Euro und monatlich 5 900 Euro. |
2Die Anlage 2a zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum "1. 1. 2012 – 31. 12. 2012" um die Jahresbeträge ergänzt.
§ 4 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
(1) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 beträgt 50 850 Euro.
(2) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 beträgt 45 900 Euro.
§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
Jahr | Umrechnungswert | vorläufiger Umrechnungswert |
"2010 | 1,1726 |
|
2012 |
|
1,1754". |
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
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