Der Ausbildungsfreibetrag von 1.200 EUR für ein gemeinsames Kind wird grundsätzlich bei jedem Elternteil zur Hälfte abgezogen. Die Partner können jedoch gemeinsam beantragen, dass einer von ihnen den gesamten Ausbildungsfreibetrag erhält.[1]

Um das zu versteuernde Einkommen der Partner genauer aufeinander abzustimmen, sollte regelmäßig der besser verdienende Partner den gesamten Ausbildungsfreibetrag abziehen.

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