Rz. 144

Das US-amerikanische Gesellschaftsrecht kennt grundsätzlich keine strikte Trennung zwischen Geschäftsführungs- und Überwachungsfunktion. Beide Funktionen werden vom board of directors wahrgenommen. Obwohl die laufende Geschäftsführung i.d.R. an die officers übertragen ist, bleibt das board of directors weiterhin für die Geschäftsführung verantwortlich. Es erweist sich daher häufig als schwierig, unternehmensfremde Personen wegen ihrer Erfahrung in bestimmten Bereichen als Mitglieder für das board of directors zu gewinnen, denn nicht jeder ist bereit, die volle Haftung eines directors zu übernehmen. Daher sehen einige corporations die Einrichtung eines Beirats (advisory board) als zusätzliches, gesetzlich nicht vorgesehenes Organ vor. Insbesondere Risikokapitalgeber drängen häufig darauf, an den Sitzungen des board of directors als Beobachter (observer) teilzunehmen. Observer gelten nicht als directors im rechtlichen Sinne. Sie sind zwar befugt, an den Sitzungen des board of directors teilzunehmen, verfügen aber über kein Stimmrecht. Ihre Rechte und Aufgaben ergeben sich aus individuell getroffenen Vereinbarungen.

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