Die Problematik abgestellter Kinderwagen im Hausflur, insbesondere im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses, führt nicht selten zu Spannungen im Nachbarschaftsverhältnis der jeweiligen Bewohner sowie zwischen vermietenden Eigentümern und ihren Mietern. Grundsätzlich ist jeder Bewohner des Hauses, Eigentümer und Mieter, berechtigt, seinen Kinderwagen im Hausflur abzustellen.[1] Dies hätte jedoch zur Folge, dass in einer "kinderreichen" Wohnanlage der Eingangsbereich zu einem "Parkhaus" verkommen und somit einzelne Bewohner in ihrer Bewegungsfreiheit, sprich im Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums, eingeschränkt werden könnten.

 
Praxis-Tipp

Gebrauchsregelungen aufstellen

Daher werden häufig die Gebrauchsregelungen des gemeinschaftlichen Eigentums im Rahmen der Hausordnung aufgestellt.

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