Kurzbeschreibung

FAQs zum Thema Teilzeitarbeit und Brückenteilzeit: Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Teilzeitbeschäftigung.

Vorbemerkung

Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Für den Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit ist seit dem 1.1.2019 zwischen dem Anspruch auf unbefristete Teilzeit (§ 8 TzBfG) und dem Anspruch auf die befristete Teilzeitbeschäftigung (sog. "Brückenteilzeit", § 9a TzBfG) zu unterscheiden.

Die Tabelle gibt eine Auswahl häufig gestellter Einzelfragen wieder. Neben der Antwort auf die Fragen sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen angegeben.

1. Anspruch auf Teilzeit

1.1 Können alle rechtlich möglichen Teilzeitansprüche nebeneinander – vorsorglich – gestellt werden?
Auf die Nennung der Rechtsgrundlage kommt es nicht an. Der Arbeitnehmer muss sein Ziel klar formulieren; die gesetzliche Regelung folgt dann aus dieser Zielformulierung, bei unbefristeter Verringerung gilt § 8 TzBfG, bei befristeter Verringerung § 9a TzBfG; bei befristeter Verringerung in der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG und bei Verringerung wegen der Schwerbehinderung § 164 Abs. 5 SGB IX.
Rechtsgrundlage: § 8 TzBfG, § 9a TzBfG, § 15 Abs. 6 und 7 BEEG, § 3 PflegeZG, § 2 FamPflGZ, § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit
1.2 Ein Arbeitnehmer aus einer Abteilung mit Schichtsystem beantragt TZ. Diesen lehnen wir wegen des Schichtsystems ab. Hat er ein Anrecht auf die Versetzung in eine andere Abteilung ohne Schichtsystem?
Das ist denkbar; entscheidend ist zunächst, ob der Arbeitsvertrag eventuell das Direktionsrecht einschränkt. Falls nicht, ist durchaus ein "Ringtausch" durch Versetzung zu prüfen.
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit
1.3 Ist eine beliebige Reduzierung möglich? Wir haben die Regel definiert, dass die tägliche Arbeitszeit auf 1/4-Stunden-Schritte geändert werden kann. Wir würden also z. B. nicht akzeptieren, dass jemand 10 Minuten am Tag weniger arbeitet. Ist das so haltbar?
Nein; der Umfang der Reduzierung ist nach dem Gesetz beliebig wählbar und kann vom Arbeitgeber im Vorhinein nicht beschränkt werden.
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit
1.4 Ist die Informationspflicht des § 7 Abs. 2 TzBfG durch Aushang interner Stellenausschreibung erfüllt? Oder muss die Information persönlich erfolgen?
Die Information muss persönlich gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 TzBfG
Weitere Informationen: Reichweite der Informationspflicht
1.5 Was passiert, wenn der Arbeitnehmer sich nicht an die Textform hält und nur mündlich seinen Wunsch äußert?
Bei Verstoß gegen die Formvorschriften liegt kein wirksamer Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit vor. Es werden auch keine Fristen in Lauf gesetzt.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG
Weitere Informationen: Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs
1.6 Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Antragsfrist von 3 Monaten vor Beginn der gewünschten Teilzeit nicht einhält?
Wenn die 3-monatige (Mindest-)Antragsfrist nicht eingehalten wird, wird automatisch mit Antragstellung die Mindestfrist in Lauf gesetzt.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG
Weitere Informationen: Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs
1.7 Kann der Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt den Antrag auf Teilzeit wieder zurückziehen?
Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen, die Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG zu verringern, bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist des Arbeitgebers aus § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG gebunden. Ein Widerrufsrecht steht dem Arbeitnehmer nach Zugang seines Verringerungsantrags nicht zu.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 TzBfG
Weitere Informationen: Geltendmachung der Ansprüche auf Teilzeitarbeit

2. Antragsablehnung

2.1 Wäre das Vorhalten von 2 Firmenwagen durch die Teilzeit zumutbar?
Das könnte ein Ablehnungsgrund wegen "unverhältnismäßiger Kosten" sein; hier kommt es auf die Einzelfallumstände an.
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit, Ablehnung
2.2 Ein Arbeitnehmer aus einer Abteilung mit Schichtsystem beantragt Teilzeitarbeit. Dies lehnen wir wegen des Schichtsystems ab. Hat er ein Anrecht auf die Versetzung in eine andere Abteilung ohne Schichtsystem?
Das ist denkbar; entscheidend ist zunächst, ob der Arbeitsvertrag eventuell das Direktionsrecht einschränkt. Falls nicht, ist durchaus ein "Ringtausch" durch Versetzung zu prüfen.
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit, Ablehnung
2.3 Wenn der Arbeitgeber das Teilzeitbegehren ablehnt und der Mitarbeiter deshalb kündigt, hat er einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn sein Teilzeitbegehren gerichtlich durchgeht?
Nein; wenn der Mitarbeiter kündigt, kann er nicht auf Zustimmung zu...

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