Rdn 611

 

Literaturhinweise:

s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 538 m.w.N.

 

Rdn 612

Die Bundesländer haben sich bei Schaffung der neuen Gesetze zum 1.6.2013 an einem gemeinsam erarbeiteten Grundlagenentwurf eines Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes orientiert (vgl. www.mj.niedersachsen.de/69093). Dort werden die Bereiche "Vollzugsgrundsätze", "Aufnahme und Behandlung", "Unterbringung", "Außenkontakte", "Arbeit und Vergütung", "Gelder der Untergebrachten", "vollzugsöffnende Maßnahmen", "Entlassung" und "Organisation der Einrichtungen" behandelt. Bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen haben sie hinsichtlich der Einzelheiten durchaus unterschiedliche Wege beschritten, so z.B. bei der Mindestgröße der "Zimmer" und der Anzahl der in jedem Falle zu gewährenden Ausführungen. Als Vollzugsziele sind weitgehend einheitlich die "Beendigung der Unterbringung", eine "Resozialisierung" und der "Schutz der Allgemeinheit" benannt. Der Vollzug ist freiheitsorientiert und therapiegeleitet zu gestalten.

 

Rdn 613

Dabei geht es um die Umsetzung folgender

 

Grundsätze:

Angleichung des Vollzugs an übliche Lebensumstände. Rein organisatorische Erwägungen können danach Beschränkungen nicht in gleicher Weise rechtfertigen wie im Strafvollzug.
Öffnung zum Leben außerhalb der Anstalt. Bezüge zum Leben außerhalb des Vollzuges sollen erhalten bleiben.
Berücksichtigung individueller Bedürfnisse (Lebenssituation, Alltag) z.B. bei der Ausgestaltung und Zusammensetzung der Wohngruppen.
Fortwährende Motivierung zu Behandlungsmaßnahmen. Untergebrachte dürfen nicht aufgegeben werden, sondern müssen in regelmäßigen Abständen zur Teilnahme an Behandlungsmaßnahmen motiviert werden. Das BVerfG hat ein Anreizsystem für die Untergebrachten vorgeschlagen, welches durch die Länder unterschiedlich z.B. mit Gewährung finanzieller Vergünstigungen ausgestaltet wurde.

Siehe auch: → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 537 m.w.N.; → Sicherungsverwahrung,Vollzug, Unterbringung, Einzelfragen, Teil A Rdn 621; → Sicherungsverwahrung, Vollzug, Außenkontakte, Teil A Rdn 600; → Sicherungsverwahrung, Vollzug, vollzugsöffnende Maßnahmen, Teil A Rdn 624; → Sicherungsverwahrung, Vollzug, Entlassungsvorbereitung, Teil A Rdn 605.

[Autor] Glauch

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