Rdn 599

 

Literaturhinweise:

s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 538 m.w.N.

 

Rdn 600

Das Recht zum Empfang von Besuch wurde wesentlich erhöht. Begleitausgänge mit seiner Familie dürfen dem Untergebrachten nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr oder Gefährdungen des Vollzugsziels versagt werden (OLG Hamm NStZ 2015, 110).

 

Rdn 601

Es besteht Anspruch auf Gestattung von Telefongesprächen, die von der Anstalt vermittelt werden. Der Untergebrachte hat zwar keinen Anspruch auf Telefongespräche zu einem festgesetzten beliebigen Zeitpunkt, aber dabei muss der hohe Stellenwert von Telefongesprächen für die Kommunikation mit der Außenwelt berücksichtigt werden. Die Zeitdauer von bis zu zwei Stunden zwischen Antragstellung und Vermittlung sein noch als ausreichend anzusehen, ebenso die durchschnittliche Verfügbarkeit von einer Stunde pro Tag für Telefonate (OLG Hamm FS 2015, 67 [Ls.]). Der Untergebrachte hat auch ein Recht auf die Gestattung der Entgegennahme von externen Anrufen durch Gestattung von Rückrufen durch die Vermittlung der Anstalt (OLG Hamm, Beschl. v. 11.9.2014 – 1 Vollz (Ws) 295/14).

 

Rdn 602

Auch die Regelungen zum Paketempfang wurden im Vergleich zu Strafgefangenen ausgeweitet (OLG Hamm FS 2014, 65).

 

Rdn 603

Weiterhin besteht noch ein erheblicher Klärungsbedarf im Zusammenhang mit anderen Formen der Telekommunikation, insbesondere Internet und E-Mail-Verkehr. In der Praxis wird dies weitgehend versagt. Dies dürfte den Vorgaben des BVerfG zur Anpassung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung an die allgemeinen Lebensverhältnisse nicht vereinbar sein (BVerfG NJW 2011, 1931). Denn diese Methoden zur Kommunikation und Information haben sich im Leben der Bevölkerung allgemein durchgesetzt. Befürchtete Missbrauchsrisiken sind durch die Anstalt durch hinreichende technische Sicherheitsvorkehrungen zu verhindern. Es gibt erhebliche Unterschiede der landesgesetzlich geschaffenen Regelungen in Bezug auf Möglichkeiten zur Untersagung von Außenkontakten.

Siehe auch: → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 537 m.w.N.

[Autor] Glauch

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