Überschreitet der Mieter einer Sozialwohnung während der Mietzeit mit seinem Einkommen bestimmte Grenzen, konnte er zu einer Ausgleichszahlung herangezogen werden. Die Höhe der Ausgleichszahlungen war im Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen geregelt. Seit 1965 sind durch die Föderalismusreform im Wohnungswesen die Bundesländer für die Fehlbelegungsabgabe zuständig. Die meisten Bundesländer haben die Fehlbelegungsabgabe zwischenzeitlich abgeschafft, so die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Hessen hat dagegen in vielen Kommunen die Fehlbelegungsabgabe zum 1.7.2016 wieder eingeführt.

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