Zeiten, in denen Krankengeld anstelle von
- Kurzarbeitergeld nach §§ 95 ff. SGB III
- Saison-Kurzarbeitergeld nach §§ 101 ff. SGB III oder
- Transferkurzarbeitergeld nach §§ 110 ff. SGB III
gezahlt wird, sind nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ebenfalls nicht als beitragspflichtige Sozialversicherungstage anzusetzen. Dies gilt allerdings nicht, wenn während der Zeit des Bezugs von Krankengeld Arbeitsentgelt im Rahmen der Entgeltfortzahlung gezahlt wird.
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