Zeiten, in denen Krankengeld anstelle von

gezahlt wird, sind nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ebenfalls nicht als beitragspflichtige Sozialversicherungstage anzusetzen. Dies gilt allerdings nicht, wenn während der Zeit des Bezugs von Krankengeld Arbeitsentgelt im Rahmen der Entgeltfortzahlung gezahlt wird.

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