Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren. Vertretungsbefugnis in Statusfeststellungsverfahren gem § 7a SGB 4. Steuerberater. außergerichtliche Rechtsdienstleistung gem § 3 RDG. fremde Angelegenheit gem § 2 Abs 1 RDG. keine Nebenleistung gem § 5 Abs 1 RDG

 

Orientierungssatz

Das Tätigwerden als Bevollmächtigter im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB 4 gehört nicht zum Berufs- oder Tätigkeitsbild eines Steuerberaters und stellt somit keine Rechtsdienstleistung iSv § 5 Abs 1 S 1 RDG dar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.03.2014; Aktenzeichen B 12 R 7/12 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI3530599

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