Rz. 175

Kapitalgesellschaften unterliegen der Einkommensteuer zu einem einheitlichen linearen Steuersatz von zurzeit 20,6 %. Dagegen sind Personengesellschaften, wie z.B. die Handelsgesellschaft, keine selbstständigen Steuersubjekte. Vielmehr werden wie in Deutschland die Gesellschafter einer Personengesellschaft unmittelbar besteuert.

 

Rz. 176

Juristische Personen werden grundsätzlich nur vom Staat besteuert.[211] Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens von Unternehmen erfolgt auf der Grundlage des Jahresabschlusses. Dies führt zu einer engen Kopplung zwischen der zivilrechtlichen und der steuerrechtlichen Berechnung des Einkommens, die für das schwedische Steuerrecht kennzeichnend ist. In anderen Ländern wird demgegenüber üblicherweise der steuerrechtlich relevante Gewinn völlig unabhängig von dem in den Geschäftsunterlagen ausgewiesenen Gewinn berechnet.

 

Rz. 177

Eine Zielsetzung der schwedischen Steuergesetzgebung besteht darin, die verschiedenen Gesellschaftsformen so weit wie möglich gleich zu behandeln. Gleichwohl bestehen wichtige Unterschiede. Sie betreffen v.a. die Methode der Besteuerung, die den grundlegenden Unterschieden in der zivilrechtlichen Regelung der einzelnen Gesellschaftsformen Rechnung tragen muss.

 

Rz. 178

Die Aktiengesellschaft ist als juristische Person Steuersubjekt und wird mit ihren Einkünften besteuert.[212] Dies gilt auch dann, wenn die Aktiengesellschaft Teil eines Konzerns ist. Der Konzern als solcher ist nach dem schwedischen Steuerrecht grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Neben der Aktiengesellschaft werden auch die Aktionäre für die Einkünfte, die sie von der Aktiengesellschaft in Form von Dividenden erhalten, besteuert (sog. ökonomische Doppelbesteuerung, ekonomisk dubbelbeskattning).[213]

[211] Kap. 1 § 3 Abs. 2 IL; natürliche Personen zahlen darüber hinaus Einkommensteuer an die Gemeinde.
[212] Kap. 6 § 3 IL.
[213] Vgl. Kap. 41 IL.

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