Rz. 445

Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird.[440]

 

Rz. 446

Der Gegenstandswert der Gebühr VV 3309 richtet sich nach § 25 (vgl. § 25 Rdn 13).

[439] VG Frankfurt/Oder 18.9.2018 – 5 M 12/17; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, VV 3309 Rn 444; Hansens/Braun/Schneider/Volpert, Teil 18 Rn 14.
[440] Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, VV 3309 Rn 432 ff.; Hansens/Braun/Schneider/Volpert, Teil 18 Rn 13; vgl. auch BGH 18.7.2003 – IXa ZB 146/03, AGS 2003, 561 = Rpfleger 2003, 596; a.A. AnwK-RVG/Wolf, 6. Aufl., VV Vorb. 3.3.3, VV 3309–3310 Rn 17.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge