Rz. 365
Als Checkliste für die Ermittlung der angemessenen Vergütung nach der InsVV kann nach alledem die Prüfung der folgenden Schritte gelten:
▪ | Ermittlung der Insolvenzmasse (§ 1 InsVV) |
▪ | Ermittlung der Regelvergütung (§ 2 Abs. 1 InsVV) |
▪ | Ermittlung der Mindestvergütung (§ 2 Abs. 2 InsVV) |
▪ | Vergleichsberechnung Regelvergütung – Mindestvergütung |
▪ | Bestimmung der Zu- bzw. Abschläge (§ 3 InsVV) |
▪ | Berechnung der Gesamtvergütung |
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