Rz. 365

Als Checkliste für die Ermittlung der angemessenen Vergütung nach der InsVV kann nach alledem die Prüfung der folgenden Schritte gelten:

Ermittlung der Insolvenzmasse (§ 1 InsVV)
Ermittlung der Regelvergütung (§ 2 Abs. 1 InsVV)
Ermittlung der Mindestvergütung (§ 2 Abs. 2 InsVV)
Vergleichsberechnung Regelvergütung – Mindestvergütung
Bestimmung der Zu- bzw. Abschläge (§ 3 InsVV)
Berechnung der Gesamtvergütung

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