Rz. 262

Die Vergütungsansprüche des Verfahrenspflegers ergeben sich aus § 277 FamFG. Danach hat sowohl der ehrenamtliche als auch der berufsmäßige Verfahrenspfleger zunächst einen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Inhalt und Umfang dieses Anspruchs richten sich nach § 1835 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Ein Vorschuss kann nicht verlangt werden (§ 277 Abs. 1 S. 2 FamFG).

 

Rz. 263

Hinsichtlich der Vergütung des Verfahrenspflegers verweist § 277 Abs. 2 S. 2 FamFG auf § 1836 Abs. 1 BGB. Gegenüber § 1836 Abs. 1 S. 3 BGB, der den Anwendungsbereich des VBVG in toto eröffnet, ist § 277 Abs. 2 S. 2 FamFG für den berufsmäßigen Pfleger freilich lex specialis. Ihm steht neben dem Aufwendungsersatzanspruch ein Vergütungsanspruch in entsprechender Anwendung der §§ 1 bis 3 Abs. 1 und 2 VBVG zu, wenn er die Verfahrenspflegschaft ausnahmsweise berufsmäßig führt (siehe Rdn 166 ff.).

 

Rz. 264

Der Verfahrenspfleger rechnet allerdings nicht die Pauschalvergütung des Berufsbetreuers nach §§ 4, 5 VBVG, sondern gem. § 3 Abs. 1 VBVG nach Zeitaufwand und dem anzuwendenden Stundensatz ab. Der anwaltliche Verfahrenspfleger erhält gem. § 3 Abs. 1 VBVG aufgrund des abgeschlossenen Hochschulstudiums einen Stundensatz i.H.v. 39 EUR.[479] § 3 VBVG ist mit Wirkung vom 27.7.2019 geändert worden.[480] Der Stundensatz beträgt für Leistungen, die vor dem 27.7.2019 erbracht worden sind (vgl. § 12 VBVG), 33,50 EUR.

 

Rz. 265

Vergütungsfähig ist nur eine Tätigkeit innerhalb des vom Gericht angeordneten Aufgabenkreises. Weiterbildungsmaßnahmen wirken sich auf die Höhe der Vergütung nach § 3 Abs. 1 VBVG auch dann nicht aus, wenn sie zeit- und kostenintensiv waren.[481] Die Stundensätze für Verfahrenspfleger werden als unangemessen niedrig empfunden;[482] die Begrenzung des Vergütungsanspruchs ist jedoch bis zu einer Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze verfassungsrechtlich noch gerechtfertigt.[483]

 

Rz. 266

Aufwendungen sind dem Verfahrenspfleger gem. § 277 Abs. 1 S. 1 FamFG i.V.m. §§ 1835 Abs. 1, 670 BGB zu ersetzen.[484] Für Fahrtkosten wird in § 1835 Abs. 1 S. 1 BGB auf § 5 JVEG verwiesen. Kopiekosten können deshalb dem Verfahrenspfleger zu erstatten sein. Bei einem anwaltlichen Verfahrenspfleger kann dabei VV 7000 eine rechtliche Grundlage für die Abschätzung dieser Kosten bieten.[485]

 

Rz. 267

Die anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich erstattet (§ 3 Abs. 1 S. 3 VBVG).[486] Eine Gewerbesteuerpflicht besteht nicht.

[480] G zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung v. 22.6.2019 (BGBl I 2019, 866).
[481] So Kiesewetter/Schröder, FPR 2006, 20, 22.
[482] Vgl. nur Salgo, FPR 1999, 313, 320; Willutzki, Kind-Prax 2001, 107.
[483] Vgl. BVerfG FamRZ 2004, 1267.
[485] BGH 4.12.2013 – XII ZB 159/12, RVGreport 2014, 126 = JurBüro 2014, 209; LG Kassel 14.3.2012 – 3 T 108/12.
[486] Vgl. Erlass des BMF v. 22.11.2013 (GZ: IV D 3 – S 7172/13/10001).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge