Praxis-Beispiel

Normschallmessungen

Messungen des Schalldurchgangs durch Bauteile mit geeichten Sende- und Empfangsgeräten. Das Ergebnis wird üblicherweise in einer Gegenüberstellung zwischen den Messergebnissen und den Vorgaben aus Normen und Richtlinien dargestellt. Aus den Messkurven und Einzelwerten kann der Fachmann Hinweise auf mögliche Ursachen für zu starke Schallübertragungen gewinnen.

 
Praxis-Beispiel

Schutzbedürftige Räume

Schutzbedürftige Räume sind im Sinne der Regelung aus DIN 4109 Aufenthaltsräume, soweit dort nicht aus der Nutzung ständig starke Geräusche erzeugt werden. Der Schutz gilt gegenüber Schalleinwirkungen aus fremden Räumen (andere Wohnungen, Treppenhäuser, Außenbereiche etc.). Keinen Schutzanspruch haben folglich Nichtaufenthaltsräume (z. B. Küchen, Bäder, Toiletten, Flure etc.) gegen Schalleinwirkungen. Im Bad zu laut empfundener Schall aus der Nachbarwohnung löst somit keinen Schutzanspruch aus. Ebenso besteht kein Schutzanspruch zwischen Aufenthaltsräumen der gleichen Wohneinheit (sofern nicht gesondert vereinbart) oder dies aufgrund besonderer Nutzung festgelegt wurde (z. B. für Sprechzimmer in Krankenanstalten).

 
Praxis-Beispiel

Luftschall

Luftschall ist der sich in der Luft ausbreitende Schall bzw. der im Luftraum erzeugte Schall durch Sprechen, Musik, Arbeitsgeräusche. Die Messung in schutzbedürftigen Räumen erfolgt nicht direkt durch Beurteilung des entstandenen Lärmpegels, sondern durch Vergleichsmessungen an Schallwellen, die durch einen Lautsprecher im Aussenderaum mit genormter Frequenz (Tonhöhe) und Lautstärke erzeugt werden. Werden bei der Messung mit genormten Sende- und Empfangsgeräten ausreichende Schallschutzwerte festgestellt und sind die tatsächlichen Geräuschübertragungen trotzdem zu laut, so muss davon ausgegangen werden, dass die Geräuscherzeugung im Aussenderaum übliche Werte übersteigt (wenn z. B. das Radio unüblich laut eingestellt ist). Hier müssen bei der Geräuschquelle Vorkehrungen getroffen werden. Bei Gebäuden, in denen regelmäßig mit solchen besonders starken Geräuschquellen zu rechnen ist, z. B. bei Wohnungen über Gaststätten, werden entsprechend höhere Schutzvorkehrungen gefordert.

 
Praxis-Beispiel

Körperschall

Körperschall ist der sich in festen Körpern ausbreitende Schall. Luftschall wird als Körperschall in Wänden und Decken weitergeleitet und geht auf der anderen Seite wiederum in Luftschall über, bis er das Ohr des Empfängers erreicht.

 
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Trittschall

Trittschall ist der Schall, der beim Begehen und bei ähnlichen Anregungen eines Fußbodens, einer Treppe o. Ä. als Körperschall entsteht und teilweise als Luftschall in einen darunter liegenden oder anderen Raum abgestrahlt wird. Gemessen wird die Lautstärke ähnlich wie bei Luftschall. Hier wird jedoch der Schall im Aussenderaum durch ein Hammerwerk erzeugt, welches auf den Boden klopft. Als häufig auftretender Mangel resultiert ungenügender Trittschallschutz, meistenteils aus fehlenden oder durch Mörtel verschlossenen Randfugen zwischen Bodenbelägen und den Wänden, dies tritt besonders bei Treppenhäusern mit harten Belägen auf.

Oft tritt auch nachträglich eine Verschlechterung des Trittschallschutzes dadurch auf, dass Bewohner die Bodenbeläge in Eigenregie oder durch fremd beauftragte Firmen ersetzen lassen. Hierbei werden vielfach – besonders bei Parkett- und Fliesenbelägen – die Estrichrandfugen verfüllt, wodurch es zu Schallübertragungen aus dem Bodenbelag wiederum in Wände und Decken kommt.

 
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Sanitärschall

Sanitärschall ist die Summe von Geräuschen, welche durch Wasser-, Abwasser- oder Heizungsanlagen erzeugt werden.

 
Praxis-Beispiel

Fließgeräusche

Fließgeräusche können wesentlich durch die Anordnung der Leitungen und die Wahl richtiger Leitungsquerschnitte und Armaturen beeinflusst werden. Die Messung erfolgt im schutzbedürftigen Raum direkt durch Ermittlung des Schallpegels während des Betriebs.

 
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Haustechnische Einrichtungen

Haustechnische Einrichtungen sind Heizungs- und Lüftungsanlagen, Aufzüge, Garagen, Rolltore und Ähnliches. Die Messung von Schallemissionen erfolgt wie bei Sanitärschall. Wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung hat in beiden Fällen die Frage, ob die Geräusche nur tags oder auch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) auftreten.

 
Praxis-Beispiel

Verkehrs- und Betriebslärm

Verkehrs- und Betriebslärm wird entweder als theoretischer Wert nach Tabellen berechnet oder direkt in schutzbedürftigen Räumen gemessen. Hierbei ist wiederum wesentlich die Tageszeit der Beeinträchtigung. Schallbeeinträchtigungen aus Verkehrslärm können meistens über die Verbesserung des Schallschutzes an Fenstern und Außentüren gemindert werden.

 
Praxis-Beispiel

Benachteiligende Verschlechterung ist stets Einzelfallentscheidung

Stets ist anhand aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob bei den schallschutzverändernden Umbauten ein über das in § 14 WEG bezeichnete Maß hinausgehender Nachteil vorliegt. Ob jedenfalls nach einer Baumaßnahme im Bereich des Sondereigentums, bei der auch in das geme...

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