Rz. 62

Mit Gesetz Nr 129/2019 betreffend Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde das Transparenzregister eingeführt.[17] Gesellschaften sind verpflichtet, eine Erklärung bezüglich ihres tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümers (Ultimate Beneficial Owner, UBO) vorzulegen: bei der Gründung, danach jährlich binnen 15 Tagen nach Feststellung ihres Jahresabschlusses sowie immer, wenn eine Änderung hinsichtlich des tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümers der Gesellschaft eintritt, ebenfalls binnen 15 Tagen nach Eintritt der Änderung. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wird mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 RON und 10.000 RON geahndet, wobei der fortgesetzte Verstoß über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen ab Verhängung der Geldstrafe auch zur amtswegigen Auflösung der Gesellschaft führen kann.

[17] Gesetz Nr 129/2019 betreffend Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der jeweils geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 101/2021 zur Genehmigung und Abänderung von Regierungsnotverordnung Nr. 111/2020.

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