Rn 19

Die Grenze des Anspruchs aus § 18 II Nr 1 beschreiben das Schikaneverbot des § 226 BGB und der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Es ist ferner vorstellbar, dass ein WEigtümer rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er sich auf § 18 II Nr 1 beruft.

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