Rn 9

Neben einer Indexvereinbarung sind gem § 557b II 2 ausschl Betriebskostenerhöhungen nach § 560 sowie Mieterhöhungen zulässig, die auf baulichen Veränderungen beruhen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (§ 555b Rn 19 und 20, § 559 Rn 25). § 557b II 2 gibt dem Mieter nicht das Recht, die Duldung einer anderen Modernisierungsmaßnahme ohne Vorliegen eines Härtefalls iSv § 555d II zu verweigern (BGH NZM 14, 304 [BGH 12.03.2014 - VIII ZR 147/13] Rz 14).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge