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Endenergie ist die Menge an Energie, die der Anlagentechnik eines Gebäudes (zB Heizungsanlage, raumlufttechnische Anlage, Warmwasserbereitungsanlage) zur Verfügung stehen muss, um die insb für den Mieter erforderliche Nutzenergie (diejenige Menge an Energie, die für eine bestimmte Energiedienstleistung am Ort des Verbrauchs, zB erwärmter Raum, warmes Wasser etc, erforderlich ist) sowie die Verluste der Anlagentechnik bei Übergabe, Verteilung (Leitungsverluste, zB bei einer Zentralheizung, Hilfsenergie, zB Pumpenstrom), Speicherung und Erzeugung (zB Heizkessel) im Gebäude zu decken (s.a. LG Berlin GE 21, 883). Die zur Versorgung eines Gebäudes benötigte Endenergie wird an der ›Schnittstelle‹ Gebäudehülle gemessen und dort in Form von Heizöl, Erdgas, Braunkohlenbriketts, Holzpellets, Strom, Fernwärme etc übergeben.

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