Energetische Sanierung: Vorbereitung für Verwalter

Die 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Wohnungseigentumsrechts erleichtern die Beschlussfassung für energetische Modernisierungen erheblich. Sie können nun mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden (§ 25 Abs. 1 WEG).

Die signifikante Reduktion des CO2-Austausches in der Bundesrepublik Deutschland war eines der Ziele des so genannten "Klimapaketes"  vom Dezember 2019. Der Energieverbrauch privater Haushalte aber steigt seit Jahren. Im Jahr 2019 lag er zehn Prozent über dem Wert des Jahres 2012. Der Verbrauch an Endenergie in Wohngebäuden macht etwa ein Viertel des gesamten deutschen Energieverbrauches aus (Stand: 2015) und hieran haben die Anwendungsbereiche Heizung und Warmwasser die größten Anteile. Hier besteht noch immer  ein erhebliches Potenzial für die Durchführung energiesparender Maßnahmen.

Bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur ener­getischen Sanierung sollte der Verwalter sich frühzeitig und objektbezogen vorbereiten. Hierdurch demonstriert er seine Fachkompetenz. Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums gehört nicht nur der Erhalt einer Immobilie. Auch Maßnahmen, die zur Anpassung an einen aktuellen oder gar zukünftigen Stand der Technik dienen, zählen hierz...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Immobilienwirtschaft.
IW 12 2021 + 01 2022

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