Gesetzestext

 

(1) 1Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis spätestens 20. August 2011 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor. 2Diesem Bericht werden gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung der Verordnung beigefügt. 3Der Bericht umfasst:

i) eine Untersuchung über Auswirkungen der Art und Weise, in der mit ausländischem Recht in den verschiedenen Rechtsordnungen umgegangen wird, und darüber, inwieweit die Gerichte in den Mitgliedstaaten ausländisches Recht aufgrund dieser Verordnung in der Praxis anwenden;
ii) eine Untersuchung der Auswirkungen von Artikel 28 der vorliegenden Verordnung im Hinblick auf das Haager Übereinkommen vom 4. Mai 1971 über das auf Verkehrsunfälle anzuwendende Recht.

(2) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis spätestens 31. Dezember 2008 eine Untersuchung zum Bereich des auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus der Verletzung der Privatsphäre oder der Persönlichkeitsrechte anzuwendenden Rechts vor, wobei die Regeln über die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit in den Medien sowie die kollisionsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABL L 287 vom 3.11.95, S 31) zu berücksichtigen sind.

 

Rn 1

Art 30 enthält eine Überprüfungsklausel, wie sie in europäischen Rechtsakten häufiger zu finden ist. Darin werden Bereiche angesprochen, in denen die mit der VO angestrebte Einheitlichkeit der Rechtsanwendung problematisch erscheint (Abs 1) bzw bislang noch gar nicht gewährleistet ist (Abs 2). Sie ist Folge der im Rechtssetzungsverfahren erzielten Kompromisse. Die Kommission hat zu allen drei Aspekten Erklärungen abgegeben (ABl 07, L 199/49), weiterhin im Januar 09 eine Studie zur Entschädigung von Opfern grenzüberschreitender Verkehrsunfälle, eine Studie zu Persönlichkeitsrechten (JLS/2007/C4/028) und eine Mitteilung zur Stärkung der Rechte von Geschädigten (KOM [2011] 274 endg) vorgelegt. S weiterhin Arbeitspapiere des Europäischen Parlaments zur Reform der ROM II-VO in Bezug auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten vom 23.6.10, 23.5.11 und 2.12.11 sowie Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10.5.12 zur Einfügung eines Art 5a (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2012-0200&language=DE&ring=A7-2012-0152#top, zuletzt abgerufen am 13.1.23).

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