Rn 23

Das Recht entsteht gem § 873. Die Eintragung muss neben dem Schlagwort Wohnungsrecht (BGH NJW 12, 530 [BGH 17.11.2011 - V ZB 58/11] Rz 13 ff) gem § 874 Bezug nehmen (KG OLGZ 68, 295). Einzutragen ist auch das Mitbenutzungsrecht (nach Rn 18; vgl Frankf Rpfleger 82, 465). Es kann auch durch eine Versteigerung betroffen sein (Schlamann ZInsO 20, 69).

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