Rn 14

In allen Fällen, in denen eine Partei ein gerichtliches Verfahren mit der Zuständigkeitsregelung nach § 1062 einleitet, kann streitig sein, ob das gewählte Verfahren zulässig ist, etwa wenn der Antragsgegner geltend macht, der Antrag an das zuständige OLG sei nicht ordnungsgemäß von einem Rechtsanwalt unterschrieben (§ 78 iVm § 130 Nr 6) oder ein Aufhebungsantrag sei nicht fristgerecht innerhalb der Drei-Monatsfrist (§ 1059 III) bei Gericht eingegangen. Über den Zwischenstreit analog § 280 kann das Gericht durch gesonderten Beschl vorab entscheiden, wenn es das Verfahren für zulässig hält. Dieser ›Zwischenbeschluss‹ ist selbstständig mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar, wenn der Beschl des Gerichts in der Hauptsache mit der Rechtsbeschwerde nach § 1065 I angefochten werden kann (BGH NJW 01, 3787 [BGH 20.09.2001 - III ZB 57/00]). Hält das Gericht dagegen das gewählte Verfahren für unzulässig, entscheidet es endgültig durch Beschl. Ein derartiger Beschl ist unter den Voraussetzungen von § 1065 mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge