Rn 19

Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Wird der Antrag elektronisch eingereicht (§ 130a) und eine qualifizierte Signatur benutzt (bspw beA; für den RA besteht die Pflicht zur elektronischen Einreichung, § 130d), bedarf es nicht noch zusätzlich der einfachen Signatur (LG Hamburg, NJW-RR 21, 717 [AG Düsseldorf 26.02.2021 - 37 C 414/20] Rz 4). Es besteht kein Anwaltszwang, § 78 III, § 13 RPflG. Die Prozessvollmacht des Rechtsanwalts für das Erkenntnisverfahren umfasst grds auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Hamm Rpfleger 78, 421). Die Rüge fehlender Prozessvollmacht, § 88, kann auch im Kostenfestsetzungsverfahren erhoben werden. Es kann aber nur die Befugnis zur Stellung eines Kostenfestsetzungsantrags gerügt werden. Hat das Prozessgericht auf die Rüge des Gegners einen Mangel der Vollmacht verneint, kann jedoch die Wirksamkeit der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden (BGH NJW 11, 3722 [BGH 14.07.2011 - V ZB 237/10]).

Der von einem Verkehrsanwalt einer Partei in Ich-Form ohne Hinzusetzen eines Vertretungsverhältnisses gestellte Kostenfestsetzungsantrag kann im Zweifel nicht als in Vertretung für die Partei erhoben angesehen werden (München Rpfleger 81, 318). Mangels Ausgestaltung als Anwaltsprozess wird die Mandatsniederlegung durch bloße Anzeige, § 87 I, wirksam (München Rpfleger 79, 465; Kobl VersR 84, 545). Erfolgte eine entsprechende Anzeige bereits im Erkenntnisverfahren, fehlt es für das anschließende Kostenfestsetzungsverfahren an einer Vollmacht. Tritt für die Partei kein Anwalt auf, bedarf es einer Vollmachtsvorlage durch den Dritten, sofern sich eine solche nicht bereits bei den Akten befindet, § 88 II. Tritt die Partei ihren Kostenerstattungsanspruch an den Anwalt ab, kann dieser erst nach Umschreibung des die Kostengrundentscheidung enthaltenden Titels die Festsetzung in eigenem Namen beantragen (Musielak/Voit/Flockenhaus § 103 Rz 8; vgl Rn 17).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge