1 Steuerfreie Dienstwohnung
Sachverhalt
Der Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer eine Wohnung von 50 m2 zu einem Mietpreis von 450 EUR (= 9 EUR je m2) zur Verfügung. Der ortsübliche Mietpreis beträgt für eine entsprechende Wohnung 675 EUR (= 13,50 EUR je m2).
Wie muss der geldwerte Vorteil lohnsteuerlich behandelt werden und welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich?
Ergebnis
Die vom Arbeitnehmer gezahlte Miete liegt je m2 unter 25 EUR. Sie beläuft sich auf 2/3 der ortsüblichen Miete (675 EUR x 2/3) und der sich ergebende geldwerte Vorteil bleibt damit steuer- und beitragsfrei.
Ortsübliche Miete monatlich | 675 EUR |
Abzgl. Bewertungsabschlag (1/3 von 675 EUR) | - 225 EUR |
Abzgl. Mietpreis des Arbeitnehmers | - 450 EUR |
Steuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil | 0 EUR |
Steuer- und beitragsfreier geldwerter Vorteil | 225 EUR |
Hinweis
Seit 2021 gilt der lohnsteuerliche Bewertungsabschlag nunmehr auch für die Behandlung des geldwerten Vorteils in der Sozialversicherung. D. h., auch hier kommt es zu einer sozialversicherungsrechtlichen Freistellung des geldwerten Vorteils des Arbeitnehmers, soweit seine Mietzahlung mind. 2/3 der ortsüblichen Miete und die Miete je m2 weniger als 25 EUR beträgt.
2 Steuerpflichtige Dienstwohnung
Sachverhalt
Dem Arbeitnehmer wird eine 3-Zimmer-Wohnung nebst Küche und Bad für monatlich 250 EUR vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die ortsübliche Miete einer vergleichbaren Wohnung beträgt durchschnittlich 850 EUR.
Wie ermittelt sich der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich?
Ergebnis
Für die Wertermittlung der Nutzungsüberlassung von Wohnungen ist der ortsübliche Mietpreis abzüglich eines Bewertungsabschlags von 1/3 anzusetzen. Unter Berücksichtigung des Bewertungsabschlags von 1/3 der ortsüblichen Miete ergibt sich für den Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger Vorteil i. H. v.:
Ortsübliche Miete monatlich | 850 EUR |
Abzgl. Bewertungsabschlag (1/3 von 850 EUR) | - 283 EUR |
Abzgl. Arbeitnehmerentgelt | - 250 EUR |
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil | 317 EUR |
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
Seit 1.1.2021 ist die steuerliche Regelung auch in der Sozialversicherung anzuwenden. Daher handelt es sich auch dort i. H. v. 317 EUR um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
3 Freie Kost und Logis, Unterkunft
Sachverhalt
Einer Arbeitnehmerin wird eine einfache Unterkunft zur Verfügung gestellt. Sie bewohnt ein möbliertes und beheiztes Zimmer. Darüber hinaus erhält sie vom Arbeitgeber den ganzen Monat volle und kostenlose Verpflegung. Für das Zimmer zahlt sie 150 EUR pro Monat. Dieser Betrag wird ihr vom Nettogehalt abgezogen.
Wie ist der geldwerte Vorteil abzurechnen?
Ergebnis
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils erfolgt anhand der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV):
Sachbezugswert Unterkunft 2023 (monatlich) | 265 EUR |
Abzgl. Zuzahlung der Arbeitnehmerin | - 150 EUR |
Geldwerter Vorteil der Unterkunft | 91 EUR |
Zzgl. Sachbezugswert Verpflegung 2023 (Frühstück 56 EUR, Mittag und Abendessen je 107 EUR) | + 270 EUR |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil gesamt | 361 EUR |
4 Gemeinschaftsunterkunft
Sachverhalt
Der Arbeitgeber stellt seinem volljährigen Arbeitnehmer ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft bei Belegung mit 3 Arbeitnehmern zur Nutzung kostenfrei zur Verfügung.
In welcher Höhe ergibt sich der steuer- und sozialversicherungspflichtige Vorteil für den Arbeitnehmer?
Ergebnis
Auch hier erfolgt die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV):
Sachbezugswert der Unterkunft 2023 (monatlich) | 265,00 EUR |
Abschlag für Mehrfachbelegung (50 % von 265 EUR) | - 132,50 EUR |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil | 132,50 EUR |
Hinweis
Werden z. B. Waschräume und/oder Küchen gemeinschaftlich durch mehrere Personen genutzt und erhält die Unterkunft damit den Charakter z. B. eines Wohnheims, liegt eine Gemeinschaftsunterkunft vor.
Der amtliche Sachbezugswert von monatlich 265 EUR vermindert sich bei Gemeinschaftsunterkünften um 15 %. Bei Mehrfachbelegung erfolgt eine Berücksichtigung durch erhöhte Abschläge:
- Belegung mit 2 Arbeitnehmern: 40 %
- Belegung mit 3 Arbeitnehmern: 50 %
- Belegung mit mehr als 3 Arbeitnehmern: 60 %
- für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende: 15 %
5 Luxuswohnung
Sachverhalt
Der Arbeitgeber stellt seiner Arbeitnehmerin eine Wohnung mit 42 m2 zur Verfügung. Die Wohnung wird zu einem Mietpreis 24,50 EUR pro m2 überlassen, wobei die ortsübliche Kaltmiete 25,50 EUR pro m2 beträgt.
In welcher Höhe ergibt sich der steuer- und sozialversicherungspflichtige Vorteil für die Arbeitnehmerin?
Ergebnis
Eine Anwendung des Bewertungsabschlags ist ausgeschlossen, wenn die Kaltmiete 25 EUR pro m2 übersteigt. Der geldwerter Vorteil kann höchstens im Rahmen der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze steuer- und beitragsfrei bleiben.
Ortsübliche Miete (42 m2 x 25,50 EUR) | 1.071 EUR |
Abzgl. Miete Arbeitnehmerin (42 m2 x 24,50 EUR) | - 1.029 EUR |
Unterschiedsbetrag | 42 EUR |
Abzgl. Kürzung um Freigrenze, da < 50 EUR | - 42 EUR |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger Vorteil | 0 EUR |
Ach...
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen