Sachverhalt

Der Arbeitgeber stellt seinem volljährigen Arbeitnehmer ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft bei Belegung mit 3 Arbeitnehmern zur Nutzung kostenfrei zur Verfügung.

In welcher Höhe ergibt sich der steuer- und sozialversicherungspflichtige Vorteil für den Arbeitnehmer?

Ergebnis

Auch hier erfolgt die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV):

 
Sachbezugswert der Unterkunft 2023 (monatlich) 265,00 EUR
Abschlag für Mehrfachbelegung (50 % von 265 EUR) - 132,50 EUR
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil 132,50 EUR

Hinweis

Werden z. B. Waschräume und/oder Küchen gemeinschaftlich durch mehrere Personen genutzt und erhält die Unterkunft damit den Charakter z. B. eines Wohnheims, liegt eine Gemeinschaftsunterkunft vor.

Der amtliche Sachbezugswert von monatlich 265 EUR vermindert sich bei Gemeinschaftsunterkünften um 15 %. Bei Mehrfachbelegung erfolgt eine Berücksichtigung durch erhöhte Abschläge:

  • Belegung mit 2 Arbeitnehmern: 40 %
  • Belegung mit 3 Arbeitnehmern: 50 %
  • Belegung mit mehr als 3 Arbeitnehmern: 60 %
  • für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende: 15 %

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