Entscheidungsstichwort (Thema)

Umgangangsrecht: Keine generelle Altersbeschränkung für Übernachtung von Kindern

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine generelle Altersgrenze für Übernachtungen anlässlich von Umgangskontakten besteht nicht.

 

Normenkette

BGB § 1684

 

Verfahrensgang

AG Pirmasens (Beschluss vom 04.06.2008; Aktenzeichen 1 F 103/08)

 

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, ihr für die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des AG - FamG - Pirmasens vom 4.6.2008 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

 

Gründe

Das Rechtsmittel der Antragstellerin bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Das FamG hat eine Abänderung des gerichtlichen Vergleichs der Parteien vom 31.5.2007 über die Regelung des Umgangsrechts des Antragsgegners mit dem betroffenen Kind mit überzeugender Begründung abgelehnt.

Die Beschwerdebegründung wiederholt zum Hauptantrag lediglich die Antragsbegründung erster Instanz. Die Auffassung, der Umgang mit dem Antragsgegner belaste das Kind so sehr, dass es im Februar eine Woche stationär im Krankenhaus habe aufgenommen werden müssen, lässt sich mit den im vorläufigen Entlassungsbericht des Städtischen Krankenhauses ... gestellten Diagnosen nicht belegen. Mangels ausreichend gesicherter Anknüpfungstatsachen hat das FamG zu Recht dem Antrag auf Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens nicht entsprochen.

Auch der Hilfsantrag der Antragstellerin ist voraussichtlich ohne Erfolgsaussicht.

Für eine Traumatisierung des Kindes durch Übernachtungen beim Antragsgegner gibt es keine Anhaltspunkte. Vielmehr wurde in zeitlichem Zusammenhang mit den Unstimmigkeiten der Kindeseltern über die Ausübung des Umgangsrechts, wie sie mit der Stellungnahme des Antragsgegners vom 11.3.2008 geschildert wurden, eine vollständige Aussetzung angestrebt, obgleich das Umgangsrecht zuvor über Monate - offensichtlich problemlos - ausgeübt wurde. Wenn ein Umgangsrecht ohne Übernachtungen dem Ausschluss des Umgangs wegen der Entfernung der Wohnorte nahe kommt, ist eine entsprechende Einschränkung nur dann zulässig, wenn sie das Kindeswohl nachweislich erfordert (BVerfG FamRZ 2007, 105). Eine generelle Altersgrenze für Übernachtungen wird - entgegen früherer Auffassungen - heute in der Rechtsprechung nicht mehr vertreten (vgl. etwa OLG Frankfurt FamRZ 2002, 978; Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1684 Rz. 18 m.w.N.).

 

Fundstellen

Haufe-Index 2118147

FamRZ 2009, 134

FamRB 2009, 113

OLGR-West 2009, 202

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