Rz. 99
In Österreich trägt das Handelsregister den Namen Firmenbuch. Die Bestimmungen darüber sind im Firmenbuchgesetz (FBG) enthalten. Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung (§ 1 FBG).
Daneben besteht ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, welches durch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG in Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie[49] geschaffen wurde. Das Register wird durch die im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Registerbehörde geführt (siehe unter www.bmf.gv.at).
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