Rz. 99

In Österreich trägt das Handelsregister den Namen Firmenbuch. Die Bestimmungen darüber sind im Firmenbuchgesetz (FBG) enthalten. Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung (§ 1 FBG).

Daneben besteht ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, welches durch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG in Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie[49] geschaffen wurde. Das Register wird durch die im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Registerbehörde geführt (siehe unter www.bmf.gv.at).

[49] Zuletzt aktualisiert durch Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30.5.2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU, ABl L 156/43 (5. Geldwäscherichtlinie).

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