Überblick

Bei öffentlichen Lasten handelt es sich um Abgaben und Leistungen, die auf dem Grundstück lasten und nicht auf einer privatrechtlichen Verpflichtung beruhen, etwa Erschließungskosten und Baulasten. Jeder Grundstückserwerber sollte sie aus Kosten- und Haftungsgründen im Blick haben – was allerdings dadurch erschwert wird, dass sie meist nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind.

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