Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1699 Wohnungseigentumsrecht, Greiner, 5. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 4.12: Beschluss der Gestattung einer einzelnen Ladestation

1. Die Gemeinschaft gestattet Herrn A auf sein Verlangen nach Maßgabe der folgenden Regelungen die Anbringung einer Wallbox (Elektroladestation) an seinem Stellplatz Nr. 14 und den Anschluss an das hausinterne Stromnetz.

2. Installiert wird eine Wallbox der Fa. Stromglück GmbH, Typ Compact Mini (3,7 kW 16A 1-phasig), Farbe Grau, nach Art des Bildes, das in der heutigen Versammlung vorliegt und das als Anlage zum Protokoll genommen wird. Die Installation erfolgt durch eine Fachfirma an der Rückwand des Stellplatzes. Die zur Wallbox führende Elektroleitung wird zunächst im Winkel zwischen Decke und Wand und schließlich mittels einer Kernlochbohrung zum Technikraum geführt und dort mit dem Elektro-Hausanschluss verbunden; die genaue Leitungsführung ist der Skizze zu entnehmen, die in der heutigen Versammlung vorliegt und das als Anlage zum Protokoll genommen wird. [Optional: Die hausinterne Elektroanlage wird im Hinblick auf die durch die Ladestation steigenden Leistungsanforderungen mittels der von Herrn A zu beauftragenden Maßnahmen ertüchtigt, die dem Angebot der Elektrofix GmbH vom 17.3.2022 zugrunde liegen; das Angebot liegt in der heutigen Versammlung vor und wird das als Anlage zum Protokoll genommen.] Die Anlage ist so einzurichten, dass bei drohender Überlastung des Hausnetzes die Stromzufuhr zur Ladestation gedrosselt wird.

3. Die Gestattung steht unter folgender Bedingung: Die Gemeinschaft behält sich vor, eventuellen später gestellten Anträgen anderer Eigentümer auf Errichtung eine Ladestation ebenfalls zu entsprechen. In diesem Zuge kann die Gemeinschaft die Mitbenutzung der vorhandenen Leitung des Herr A anordnen. Auch kann sich durch die Genehmigung weiterer Ladestationen die für die Ladestation des Herrn A zur Verfügung stehende Stromleistung verringern. Ferner behält sich die Gemeinschaft vor, später eine gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur einzurichten. Wenn es zu derartigen künftigen Beschlüssen kommt, ist der vorliegende Beschluss insofern auflösend bedingt, als die Gemeinschaft die Gestattung widerrufen und Herrn A darauf verweisen kann, sich an die gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur anzuschließen.

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