Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 17: Musterrechnung 4.17: Außergerichtliche Vertretung in einer durchschnittlichen Angelegenheit wegen nachehelichen Unterhaltes

Rechtsanwältin Z vertritt außergerichtlich Mandantin K wegen eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs. Sie fordert zunächst Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen an und fordert ihn schließlich auf, monatlich 750,00 EUR beginnend ab 1. Februar des Jahres zu zahlen. Im September des gleichen Jahres erfolgt eine Einigung zwischen den Parteien, wonach der Gegner sich verpflichtet, monatlich 700,00 EUR zu bezahlen sowie alle seit 1. Februar aufgelaufenen fälligen Beträge, die im September nochmals beziffert und gefordert wurden. Die Angelegenheit war schwierig und umfangreich, so dass der Ansatz einer 1,8 Geschäftsgebühr für angemessen erachtet wird.

Gegenstandswert:

laufender Unterhalt: 750,00 EUR × 12 = 9.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG, 51 Abs. 1 FamGKG
Rückstände: 750,00 EUR × 8 = 6.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG, 51 Abs. 2 FamGKG
addiert:  

15.000,00 EUR

§ 22 Abs. 1 RVG

1,8 Geschäftsgebühr

Nr. 2300 VV RVG
1.170,00 EUR

1,5 Einigungsgebühr

Nr. 1000 VV RVG
975,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 2.165,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 411,35 EUR
Summe 2.576,35 EUR

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