Immer wenn ein Maklervertrag persönlich außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wird, ist darauf zu achten, dass dem Kunden eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Widerrufsbelehrung in Papierform ausgehändigt und der Belehrung das Muster-Widerrufsformular aus Anlage 2 zum EGBGB beigefügt wird. Die Übergabe ist zu Beweiszwecken zu dokumentieren.

Eine Widerrufsbelehrung per E-Mail oder Fax ist nur dann ausreichend, wenn der Maklervertrag mit dem Kunden über andere Medien zustande kommt, etwa über ein Immobilienportal.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge