Entscheidungsstichwort (Thema)

Weitergewährung von Übergangsgeld

 

Orientierungssatz

Für die Frage der Zahlung von Übergangsgeld für die Zeit nach Abschluß der medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen ist der Umstand ohne Bedeutung, daß die vorgesehenen berufsfördernden Maßnahmen nicht mehr zur Durchführung kamen, weil sie durch die Eigeninitiative des Versicherten überflüssig wurden. Entscheidend für die Verpflichtung des Versicherungsträgers zur Zahlung von Übergangsgeld ist vielmehr allein der Anspruch des Versicherten auf Durchführung berufsfördernder Maßnahmen, die Bereitschaft des Versicherungsträgers zur Vornahme derartiger Maßnahmen nach Beendigung der medizinischen Rehabilitation und die Tatsache, daß diese Maßnahmen aus Gründen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, in der fraglichen Zeit nicht durchgeführt werden können.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.04.1980; Aktenzeichen 1 RJ 2/79)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653405

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