Stationäre Rehabilitation: Besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Anspruch auf eine Haushaltshilfe während einer medizinischen Rehabilitation besteht, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Versicherter Familienvater beantragt Haushaltshilfe wegen stationärer Reha
Ein 41-jähriger Versicherter aus Darmstadt beantragte bei der Rentenversicherung die Gewährung einer Haushaltshilfe für die Zeit der ihm gewährten stationären Rehabilitationsmaßnahme. Wegen der bevorstehenden Geburt seines dritten Kindes sollte diese bereits 2 Tage später beginnen. Er verwies darauf, dass seine Ehefrau schwanger sei, in Teilzeit arbeite und die beiden 4 und 8 Jahre alten Kinder betreue. Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen und Putzen erledige er im Regelfall. Noch am gleichen Tag beauftragte er eine Firma, die während der 5 Reha-Wochen jeweils an 3 bis 4 Tagen wöchentlich jeweils 3 Stunden Haushaltshilfe leistete.
DRV lehnt Kostenerstattung für Haushaltshilfe ab
Die Rentenversicherung lehnte eine Kostenerstattung ab. Die Ehefrau des Versicherten könne den Haushalt weiterführen. Sollte dies wegen der Schwangerschaft nicht möglich sein, sei eine Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung möglich. Außerdem habe der Versicherte den Beschaffungsweg nicht eingehalten, weil er sich bereits vor Ablauf einer angemessenen Frist vertraglich verpflichtet habe, ohne eine Entscheidung abzuwarten.
LSG: Rentenversicherung muss Kosten erstatten
Die Darmstädter Richter verurteilten die Rentenversicherung zur Erstattung der angefallenen Kosten von rund 2.000 EUR. Während der stationären Reha habe der Versicherte den Haushalt mit 2 kleinen Kindern nicht weiterführen können. Zuvor habe er den Haushalt selbst geführt, da er an der gemeinsamen Haushaltsführung in nennenswertem Umfang mitgewirkt habe.
Seiner Ehefrau sei die vollständige und alleinige Weiterführung des Haushalts während seiner Reha nicht zumutbar gewesen. Denn die schwangere Frau sei teilzeitbeschäftigt gewesen, habe 2 kleine Kinder zu betreuen und lediglich leichte Haushaltstätigkeiten verrichten können.
Ferner verwiesen die Richter die Rentenversicherung darauf, dass dieser keine eigenen Kräfte für Haushaltshilfe zur Verfügung stünden. Damit sei die Haushaltshilfe stets in Form der Kostenerstattung für eine vom Rehabilitanden selbstbeschafften Ersatzkraft zu erbringen.
Im Übrigen habe es sich aber auch um eine unaufschiebbare Leistung gehandelt. Der Versicherte hätte allenfalls den Beginn der Maßnahme verschieben können. Es sei jedoch sinnvoll gewesen, noch vor der Geburt des dritten Kindes die Reha-Maßnahme durchzuführen, zumal diese unter anderem der Behandlung der psychischen Erkrankung gedient habe.
Hinweis: Hessisches LSG, Urteil v. 20.7.2021, L 2 R 360/18
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
988
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
736
-
Neue Arbeitsverhältnisse
501
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
400
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
360
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
294
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
257
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
227
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
218
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
196
-
Kommission legt umfangreiches Sparpaket für Gesundheitsreform vor
31.03.2026
-
Bundesrat gibt Weg frei für Krankenhausreform
27.03.2026
-
PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern
27.03.2026
-
Sozialdatenschutz schützt anonyme Hinweisgeber
27.03.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
24.03.2026
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026
Wed Aug 11 08:08:06 UTC 2021 Wed Aug 11 08:08:06 UTC 2021
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.