Stationäre Rehabilitation: Besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Anspruch auf eine Haushaltshilfe während einer medizinischen Rehabilitation besteht, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Versicherter Familienvater beantragt Haushaltshilfe wegen stationärer Reha
Ein 41-jähriger Versicherter aus Darmstadt beantragte bei der Rentenversicherung die Gewährung einer Haushaltshilfe für die Zeit der ihm gewährten stationären Rehabilitationsmaßnahme. Wegen der bevorstehenden Geburt seines dritten Kindes sollte diese bereits 2 Tage später beginnen. Er verwies darauf, dass seine Ehefrau schwanger sei, in Teilzeit arbeite und die beiden 4 und 8 Jahre alten Kinder betreue. Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen und Putzen erledige er im Regelfall. Noch am gleichen Tag beauftragte er eine Firma, die während der 5 Reha-Wochen jeweils an 3 bis 4 Tagen wöchentlich jeweils 3 Stunden Haushaltshilfe leistete.
DRV lehnt Kostenerstattung für Haushaltshilfe ab
Die Rentenversicherung lehnte eine Kostenerstattung ab. Die Ehefrau des Versicherten könne den Haushalt weiterführen. Sollte dies wegen der Schwangerschaft nicht möglich sein, sei eine Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung möglich. Außerdem habe der Versicherte den Beschaffungsweg nicht eingehalten, weil er sich bereits vor Ablauf einer angemessenen Frist vertraglich verpflichtet habe, ohne eine Entscheidung abzuwarten.
LSG: Rentenversicherung muss Kosten erstatten
Die Darmstädter Richter verurteilten die Rentenversicherung zur Erstattung der angefallenen Kosten von rund 2.000 EUR. Während der stationären Reha habe der Versicherte den Haushalt mit 2 kleinen Kindern nicht weiterführen können. Zuvor habe er den Haushalt selbst geführt, da er an der gemeinsamen Haushaltsführung in nennenswertem Umfang mitgewirkt habe.
Seiner Ehefrau sei die vollständige und alleinige Weiterführung des Haushalts während seiner Reha nicht zumutbar gewesen. Denn die schwangere Frau sei teilzeitbeschäftigt gewesen, habe 2 kleine Kinder zu betreuen und lediglich leichte Haushaltstätigkeiten verrichten können.
Ferner verwiesen die Richter die Rentenversicherung darauf, dass dieser keine eigenen Kräfte für Haushaltshilfe zur Verfügung stünden. Damit sei die Haushaltshilfe stets in Form der Kostenerstattung für eine vom Rehabilitanden selbstbeschafften Ersatzkraft zu erbringen.
Im Übrigen habe es sich aber auch um eine unaufschiebbare Leistung gehandelt. Der Versicherte hätte allenfalls den Beginn der Maßnahme verschieben können. Es sei jedoch sinnvoll gewesen, noch vor der Geburt des dritten Kindes die Reha-Maßnahme durchzuführen, zumal diese unter anderem der Behandlung der psychischen Erkrankung gedient habe.
Hinweis: Hessisches LSG, Urteil v. 20.7.2021, L 2 R 360/18
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.130
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.931
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
1.769
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.754
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
1.08510
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.058
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.006
-
Folgen der Aufforderung
997
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
884
-
Fahrkosten: Wann Krankenkassen Fahrkosten übernehmen
864
-
Krankheitsfälle bei Beschäftigten erneut gestiegen
09.10.2024
-
Sozialversicherung ins Grundgesetz?
07.10.2024
-
Wegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglich
02.10.2024
-
Bundesrat gibt grünes Licht für Stärkung der medizinischen Forschung
27.09.2024
-
Pflegebegutachtung per Videotelefonie
27.09.2024
-
G-BA regelt Verordnung für Krankenbeförderung per Fernbehandlung
25.09.2024
-
Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen Krankenkassen
24.09.20248
-
Sozialversicherungswerte 2025: die voraussichtlichen Rechengrößen im Leistungsrecht
20.09.2024
-
Keine Berufsausbildungsbeihilfe bei Wohnen im elterlichen Haushalt
20.09.2024
-
Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2024
16.09.2024