Entscheidungsstichwort (Thema)
Versäumung der Berufungsfrist. Wiedereinsetzung. gerichtliches Verfahren ohne Anwaltszwang. PKH-Antrag
Orientierungssatz
Versäumung der Berufungsfrist: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Fällen ohne Anwaltszwang, auch wenn der PKH-Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt worden ist.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1653845 |
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