Entscheidungsstichwort (Thema)

Versäumung der Berufungsfrist. Wiedereinsetzung. gerichtliches Verfahren ohne Anwaltszwang. PKH-Antrag

 

Orientierungssatz

Versäumung der Berufungsfrist: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Fällen ohne Anwaltszwang, auch wenn der PKH-Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt worden ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.01.1997; Aktenzeichen 7 RAr 102/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653845

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