Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhung: Umfang der Begründungspflicht des Vermieters

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Bei der Bezugnahme eines Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung auf einen Mietspiegel muß der Vermieter die Bezugspunkte für die Einstufung der Wohnung im Mietspiegel nennen, die der Mieter benötigt, um die Berechnung nachvollziehen zu können. Dabei sind solche Angaben entbehrlich, die der Mieter bereits selbst kennt. Es ist nicht erforderlich, daß der Vermieter seine Berechnung nach dem Mietspiegel im Detail vorlegt.

2. Rechnerische Fehler bei der Berechnung der Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel, die nicht ohne weiteres aus dem Mieterhöhungsverlangen selbst ersichtlich sind, führen grundsätzlich nicht zu einer Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738356

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