Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zum Rechtsentscheid in einer Mietsache: Folgen der Teilnichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung wegen Mietpreisüberhöhung

 

Leitsatz (redaktionell)

Führt der Umstand, daß einzelne, bereits "in Kraft getretene" Staffeln einer Staffelmietzinsvereinbarung wegen wesentlicher Überschreitung des üblichen Entgelts iSv WiStrG § 5 Abs 2 teilweise nichtig sind, zur Unwirksamkeit der Staffelmietzinsabrede insgesamt mit der Folge, daß die für die Zukunft vereinbarten Staffelabreden ersatzlos entfallen und der Vermieter bei entsprechend gestiegenem ortsüblichen Vergleichsmietzins eine künftige Mieterhöhung allein nach MHRG § 2 (juris: MietHöReglG) vornehmen kann, oder hat dies keinen Einfluß auf die künftigen Staffelabreden, so daß deren Vereinbarkeit mit WiStrG § 5 Abs 2 stets erst bei ihrem Wirksamwerden und einem vorzunehmenden Vergleich mit dem dann aktuellen ortsüblichen Vergleichsmietzins zu prüfen ist?

 

Normenkette

BGB §§ 134, 139; MietHöReglG § 10 Abs. 2, § 2; WiStrG § 5 Abs. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 541946

NJW-RR 1999, 1024

NZM 1999, 401

IPuR 1999, 54

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